Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz sieht vor, dass Sie ab 2013 jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen können.
Die so genannten „hoheitlichen“ Aufgaben wie Brandschutz (Feuerstättenschau) und die Abnahme von Feuerungsanlagen sind dem „bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger“ vorbehalten. Ich bin auf den Kehrbezirk Rottweil Nr. 4 bestellt. Dieser umfasst die Ortschaften Wittershausen, Vöhringen, Bergfelden,
Renfrizhausen, Mühlheim (Teilbereich) und einen kleinen Teil von Empfingen.
Ich bin für sieben Jahre auf meinen Kehrbezirk bestellt. In diesem Zeitraum bin ich dazu verpflichtet zweimal in jedem Gebäude die Feuerstättenschau durchzuführen und jeweils einen Feuerstättenbescheid zu erstellen.
Bei neu zu errichtenden Gebäuden ist der Schornstein und die jeweils angeschlossene Feuerstätte vor Inbetriebnahme abzunehmen. Somit wird sichergestellt das alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen in Bezug auf Brandschutz und die sichere Abführung der Rauchgase eingehalten werden.
Sollten Sie ihre Feuerstätte austauschen, muss die neue Feuerstätte abgenommen werden, damit sie den aktuellen Anforderungen entspricht. Der Austausch ist 10 Tage vorher mit dem TAF - Blatt und einer Berechnung des Schornsteins bei mir anzumelden.